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   OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05   

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OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05 (https://dejure.org/2008,19129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.12.2008 - 11 U 1774/05 (https://dejure.org/2008,19129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 11 U 1774/05 (https://dejure.org/2008,19129)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für Baulärm

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahn muss Schadensersatz leisten: Unzulässige Lärmbelästigung führte zur Schließung eines Restaurants - Grundurteil im City-Tunnel-Prozess

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Anders als die Klägerin meint, hat der Bundesgerichtshof in einer älteren Entscheidung ( NJW 1986, 1980) nichts anderes vertreten.

    Führt ein unmittelbar dem öffentlichen Interesse dienender nicht hoheitlicher gemeinwichtiger Betrieb durch Einwirkungen im Sinne von §§ 906, 1004 BGB zu Beeinträchtigungen, die nicht schon nach § 906 BGB zu dulden sind, so ist ein an sich gegebener Unterlassungsanspruch ausgeschlossen ( BGH NJW 1976, 416; 1986, 1980, 1982 = BGHZ 97, 114; NJW 2000, 2901; Roth NVwZ 2001, 34).

    Damit bereitet die Beurteilung der Frage, ob die Immissionen zu dulden waren oder nicht, derartige Schwierigkeiten, dass die Klägerin eine entsprechende Unterlassungsklage weder kurzfristig hätte erheben können noch ihr dies zuzumuten war (offen gelassen in BGHZ 91, 20, 24, vgl. aber auch BGH NJW 1986, 1980, 1982).

    Hinzu kommt, dass das Kostenrisiko der Klägerin im Falle des Erlasses einer einstweiligen, später aber nicht bestätigten Verfügung angesichts der Folgekosten von Bauverzögerung bei einem derartigen Großprojekt in keiner Weise überschaubar und damit zumutbar gewesen wäre ( BGH NJW 1986, 1980, 1982).

    Der klägerische Vortrag ist als Grundlage einer zu schätzenden Entschädigung, § 287 ZPO ( BGHZ 62, 361, 371; 97, 114, 126 = NJW 1986, 1980, 1982) ausreichend.

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Angemessen erscheint vielmehr, bei dieser Sachlage dem Vorhabensträger aufzubürden, - da nur er die Informationen haben kann - zunächst zu erklären, wann welche Arbeiten durchgeführt wurden (ähnlich BGH NJW 1978, 373, 376) und sich insoweit zur Einhaltung der Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses einzulassen.

    Die von der Klägerin allgemein angeführten Zugangsbeschränkungen (vgl. auch die Verfügung des Vorsitzenden vom 18.01.2006, dort II. 2. lit. c), GA I 104) sind, wie erwähnt, zwar grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1974, 1869, 1871; 1978, 373, 375) entschädigungspflichtig.

    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition umfasst zwar den sog. "Kontakt nach außen", gemeint ist damit allerdings zunächst nur der durch den Anlieger-Gemeingebrauch geschützte Bereich (vgl. etwa BGH NJW 1978, 373, 374).

    In der Rechtsprechung ist darüber hinaus zwar anerkannt, dass für eine Beeinträchtigung des Kontakts nach außen das abschreckende Bild einer Großbaustelle für eventuelle Kunden genügen kann, weil hierdurch die Möglichkeit, mit dem Gewerbebetrieb werbend auf den Verkehr einzuwirken und dadurch Kunden zu gewinnen, erheblich beschnitten sein kann ( BGH NJW 1978, 373, 374 = BGHZ 70, 212; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 86, 87).

    Für privatrechtliche, nach § 906 BGB auszugleichende Beeinträchtigungen verlangt der Bundesgerichtshof dagegen schon seit sehr geraumer Zeit weder eine Existenzbedrohung noch eine schwere Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens des Benutzers (so etwa BGH WM 1966, 33, 35; BGHZ 49, 148, 154; BGH NJW 1978, 373, 375 "Maß des wirtschaftlich Zumutbaren"; 1978, 1869, 1871 f., dort Ersatz des gesamten Verlustes; Staudinger/Roth, a.a.O., Rn. 255, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Die von der Klägerin allgemein angeführten Zugangsbeschränkungen (vgl. auch die Verfügung des Vorsitzenden vom 18.01.2006, dort II. 2. lit. c), GA I 104) sind, wie erwähnt, zwar grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB (vgl. dazu auch BGH NJW 1974, 1869, 1871; 1978, 373, 375) entschädigungspflichtig.

    Ein Anknüpfen am Vergleichszeitraum 2003 ist daher zulässig (vgl. auch BGHZ 62, 361, 371; NJW-RR 1988, 1292).

    Der Ausgleich beschränkt sich danach auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße, wobei nur derjenige Nachteil auszugleichen ist, der durch Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze erlitten wird ( BGHZ 49, 148, 155; 62, 361, 372; 91, 20, 31; BGH NJW-RR 1988, 1291, 1292).

    Der klägerische Vortrag ist als Grundlage einer zu schätzenden Entschädigung, § 287 ZPO ( BGHZ 62, 361, 371; 97, 114, 126 = NJW 1986, 1980, 1982) ausreichend.

    Einschränkungen unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kommen in Betracht bei lediglich der Art und Größe des Betriebes nach nicht ins Gewicht fallende Einbußen oder sonstigen bestimmten Umständen des Einzelfalls (vgl. dazu etwa BGH NJW 1974, 1869, 1872).

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich des Straßenbaus entschieden, dass es keinen öffentlich-rechtlichen, unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs geltend gemachten Entschädigungsanspruch wegen Lärmimmissionen infolge nicht ausreichender Schallschutzmaßnahmen mehr gibt, wenn die öffentliche Unternehmung, die zu der Lärmimmission führt, auf einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss beruht ( BGHZ 140, 285, 293 ff. ).

    Sieht er hiervon ab, bleibt ihm lediglich die Möglichkeit, nach § 75 Abs. 2 und 3 VwVfG bei nicht vorhersehbaren Wirkungen des Vorhabens Schutzmaßnahmen oder hilfsweise eine Entschädigung zu verlangen ( BGHZ 140, 285, 301 f.; 161, 323 ff. ) .

    Für unerheblich hält der Senat auch, dass der Planfeststellungsbeschluss zu den Fragen der Auswirkungen der Bauarbeiten nur sehr knappe, teilweise auch keine Regelungen enthält (vgl. zur Ausschlusswirkung trotz einer fehlenden Regelung im Planfeststellungsbeschlusses auch BGHZ 140, 285, 293 ff. ).

    Soweit ersichtlich, ist in der Rechtsprechung regelmäßig von einer ausschließenden, nicht aber einer rechtfertigenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses die Rede ( BGH NJW 1999, 1247 = BGHZ 140, 285; BGH NJW 2005, 226 = BGHZ 161, 323 : "kein Raum", "ausgeschlossen", "Sperrwirkung"; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1314 "ausgeschlossen", vgl. ferner Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 75 Rn. 10; Knack/Dürr, VwVfG, 7. Aufl., § 75 Rn. 36 ff.; Obermayer/Kügel, VwVfG, 3. Aufl., § 75 Rn. 75 f.).

    Ansprüche wegen derartiger Immissionen sind aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses nach Meinung des Senats ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn sich hierzu im Planfeststellungsbeschluss keine Vorgaben finden (vgl. auch BGHZ 140, 285, 293 ff. zu unterlassenen Vorgaben zum Schallschutz).

  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Mit einer weiteren Entscheidung ( BGHZ 161, 323 ff. ) hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auf den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB übertragen.

    Sieht er hiervon ab, bleibt ihm lediglich die Möglichkeit, nach § 75 Abs. 2 und 3 VwVfG bei nicht vorhersehbaren Wirkungen des Vorhabens Schutzmaßnahmen oder hilfsweise eine Entschädigung zu verlangen ( BGHZ 140, 285, 301 f.; 161, 323 ff. ) .

    Dabei gilt für einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB nichts anderes als für den strukturell vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch ( BGHZ 161, 323 mit näherer Begründung).

    Die Klägerin macht geltend, der Bundesgerichtshof gehe selbst davon aus, dass ein Rückgriff auf § 906 Abs. 2 S. 2 BGB denkbar sei, wenn die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Besonderheiten des Einzelfalles nicht zu erfassen vermögen ( BGHZ 161, 323 ff. ).

    Soweit ersichtlich, ist in der Rechtsprechung regelmäßig von einer ausschließenden, nicht aber einer rechtfertigenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses die Rede ( BGH NJW 1999, 1247 = BGHZ 140, 285; BGH NJW 2005, 226 = BGHZ 161, 323 : "kein Raum", "ausgeschlossen", "Sperrwirkung"; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1314 "ausgeschlossen", vgl. ferner Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 75 Rn. 10; Knack/Dürr, VwVfG, 7. Aufl., § 75 Rn. 36 ff.; Obermayer/Kügel, VwVfG, 3. Aufl., § 75 Rn. 75 f.).

  • VG Leipzig, 13.08.2008 - 1 K 829/06

    Keine Feststellung einer Entschädigungspflicht im Zusammenhang mit Bau des

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Gegen den abschlägigen Bescheid vom 08.06.2006 erhob die Klägerin Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig, die das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 13.08.2008, Az. 1 K 829/06, abwies (B 16, GA III 542).

    Denn diese Bestimmungen stellen eine Regelung auch hinsichtlich des Konfliktes bereit, der sich beispielsweise wegen Lärm-, Vibrations- und Schmutzbelästigungen infolge der Baumaßnahme ergibt ( OLG Hamm NVwZ 2004, 1148; zustimmend: Fischer, ZfIR 2004, 117; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. insoweit OVG Lüneburg NdsRpfl 2004, 416; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1998, 1086; DVBl 2004, 1123; anschaulich OVG Hamburg, Beschluss vom 19.02.2001, 2 Bs 370/00, zitiert nach juris, dort Rn. 126 - 137; vgl. ferner Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 75 Rn. 25a; VG Dresden, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 1 K 829/06, GA III 542).

    Dass sich aus dem Erläuterungsbericht anderes ergeben soll, ist weder ausreichend vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13.08.2008, 1 K 829/06, S. 11 des Urteilsumdruckes, GA III 558).

    Insoweit kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (vgl. ferner die Feststellungen im Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13.08.2008, 1 K 829/06, S. 10 f. des Urteilsumdruckes, GA III 557 f.).

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat dabei zwar aus Vereinfachsgründen zugelassen, dass bei vorübergehenden Eingriffen der für diese Zeit ausgebliebene Ertrag aus der entzogenen Vermögenssubstanz zugesprochen werden kann (vgl. nur BGH NJW 1972, 243, 246; 2001, 1865, 1867) .

    Dies ist jedoch letztlich nur eine vereinfachte Berechnung für die Folgen einer vorübergehenden Substanzentziehung ( BGH NJW 1972, 243, 246 m.w.N.).

    Die von den Beklagten zitierten Entscheidungen ( BGH NJW 1972, 243; 1976, 1312; 1980, 2703) betreffen indessen Beeinträchtigungen durch hoheitliche Tätigkeiten und damit Entschädigungen wegen enteignendem oder enteignungsgleichen Eingriffen.

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Nutzer in diesem Sinne können u.U. auch beauftragte und eigenverantwortlich handelnde Unternehmen sein (näher dazu BGH NJW 1991, 1671, 1673; enger BGHZ 72, 289 ).

    Die Klägerin meint in der Sache, es sei insoweit ein zurechenbarer Summierungseffekt eingetreten (sog. "progressive Steigerung", dazu Palandt/Bassenge, a.a.O., § 906 Rn. 29, BGHZ 66, 70 = NJW 1976, 797; BGHZ 72, 289 = NJW 1979, 164; BGHZ 85, 375 = NJW 1983, 872), für den die Beklagten als Gesamtschuldner haften würden.

    Denn die Unaufklärbarkeit des Ursachenverlaufes und damit die Schwierigkeiten der Beweisführung sind erst durch das Zusammenwirken entstanden ( BGH NJW 1976, 798, 799; 1979, 164, 165) .

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Der Anspruch aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB richtet sich nicht nur gegen den Eigentümer, sondern auch gegen den Nutzer als denjenigen, der die Nutzungsart des Grundstückes bestimmt ( BGH NJW 1966, 42; 1977, 763, 764; 1991, 1671; 1999, 1029, 1030; 2003, 2377, 2378; Staudinger/Roth, BGB, 2002, § 906 Rn. 107).

    Dass hiervon eine Ausnahme geboten sein sollte, weil es sich um einen dem öffentlichen Interesse dienenden gemeinwichtigen Betrieb bzw. dessen Errichtung handelt, vermag der Senat nicht zu erkennen (vgl. auch BGH NJW 2003, 2377, 2379).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
    Damit bereitet die Beurteilung der Frage, ob die Immissionen zu dulden waren oder nicht, derartige Schwierigkeiten, dass die Klägerin eine entsprechende Unterlassungsklage weder kurzfristig hätte erheben können noch ihr dies zuzumuten war (offen gelassen in BGHZ 91, 20, 24, vgl. aber auch BGH NJW 1986, 1980, 1982).

    Der Ausgleich beschränkt sich danach auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbuße, wobei nur derjenige Nachteil auszugleichen ist, der durch Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze erlitten wird ( BGHZ 49, 148, 155; 62, 361, 372; 91, 20, 31; BGH NJW-RR 1988, 1291, 1292).

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 11/67

    Ausgleichsanspruch des Eigentümers wegen von einer Straße ausgehenden Lärms;

  • BGH, 19.10.1965 - V ZR 171/63
  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64

    Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden

  • LG Leipzig, 14.09.2005 - 13 O 2266/05

    Anspruch auf Entschädigung für gewerbliche Nachteile durch einen U-Bahn-Bau;

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 256/91

    Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen versäumten Vorbehalts beschränkter

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

  • BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78

    Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff

  • BGH, 13.02.1976 - V ZR 55/74

    Ausgleichsanspruch beim Zusammentreffen mehrerer Immissionen

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 6 U 220/00

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch - Einzelfallabwägung - Interessenausgleich

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 12/05

    Normenkontrolle; Festsetzungsfindungsverbot; Einfacher Bebauungsplan; Wohnnutzung

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73

    Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen

  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 154/73
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02

    Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87

    Ausgleichsanspruch für Baulärm

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 3404/95

    Planfeststellung einer Stadtbahn - Schutz vor Erschütterungsimmissionen

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